Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Reservierung
1.1 
Sie können ihren Aufenthalt persönlich, telefonisch, per Fax, per Post, per E-Mail oder auch online reservieren.

1.2 Die Reservierungsanfrage sollte folgende Angaben enthalten: Name, Anschrift, Daten der Ankunft und Abreise, Anzahl der Personen unter Angabe des Geschlechtes, Geburtsdatum, bei Familien Alter der Kinder, Verpflegungswünsche.
1.3 Die Reservierung wird mit der schriftlichen oder mündlichen Zusage bzw. dem Abschluss eines schriftlichen Belegungsvertrages für beide Seiten verbindlich.
1.4 Mit Familien, Gruppen und bei längeren Aufenthalten wird ein schriftlicher Belegungsvertrag abgeschlossen.
1.5 Unangemeldete Gäste können nur übernachten, wenn die Belegungssituation es zulässt.

2. Zahlung
Die Zahlung für den Aufenthalt in der Windrose ist spätestens bei der Anreise und in bar fällig. Eine Anzahlung kann verlangt werden. Näheres regelt der abgeschlossene Belegungsvertrag.

3. Absagen
3.1 Gäste mit einem schriftlichen Belegungsvertrag müssen schriftlich absagen. Die Absage muss uns mindestens acht Wochen vor dem geplanten Anreisetag, sofern im Belegungsvertrag nichts anderes vereinbart wurde, erreichen. Auch eine Berichtigung der Teilnehmerzahl muss mindestens acht Wochen vor dem geplanten Anreisetag schriftlich erfolgen.
3.2 Bei Anmeldungen innerhalb acht Wochen vor Anreise und danach erfolgten Absagen gelten in jedem Fall die Regelungen, die unter - 4. Ausfallzahlung - im nächsten Kapitel genannt sind.
3.3 Wir sind berechtigt, gegenüber angemeldeten Gästen wegen Nichtverfügbarkeit der zugesagten bzw. vereinbarten Leistungen bis vier Wochen vor dem Anreisetag von der Zusage der Reservierung bzw. dem schriftlichen Belegungsvertrag zurückzutreten. Wir sind in diesen Fällen verpflichtet, die angemeldeten Gäste unverzüglich von der Nichtverfügbarkeit zu informieren und ihnen bereits erbrachte Anzahlungen zu erstatten. Betroffene Gäste erhalten unsere Unterstützung bei der Suche nach einer Ersatzunterkunft.

4. Ausfallzahlung
4.1 Wenn die Absagefristen nicht eingehalten werden oder zwischen der Zahl der angemeldeten und der angereisten Gäste eine Minderung eintritt oder die Gäste gar nicht erscheinen, wird durch uns je Person und Tag eine Entschädigung von 75% aller vereinbarten Leistungen gefordert, es sei denn, der Gast weist nach, dass ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist.
4.2 
140 Tage vor Anreise/ Tag der Leistungserbringung oder früher kostenfrei,

zw.100 und 140 Tagen vor Anreise/ Tag der Leistungserbringung mit 50% Gebühren storniert werden,
zw. 1 und 100 Tagen vor Anreise/ Tag der Leistungserbringung mit 80 % Gebühren storniert werden.

Die Gebühren beziehen sich auf die vertraglich festgelegten, gebuchten Leistungen. Hierbei werden eingeräumte Rabatte nicht berücksichtigt.
4.3 Sollten die uns durch den Rücktritt entstandenen Kosten nachweisbar höher sein als dieser Pauschalbetrag, so wird dieser Betrag in Rechnung gestellt.
4.4 Bei Nichtanreise wird der volle Betrag für die Übernachtungsleistung fällig.

5. Preise
Grundlage der Preise ist unsere aktuelle Preisliste zum Zeitpunkt des Eingangs der Reservierungsanfrage, wenn nicht andere Preise im Belegungsvertrag vereinbart sind.

6. Haftung
6.1 Gäste, die aus eigenem Verschulden Schäden an Gebäuden und Inventar verursachen, werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zum Ersatz herangezogen (Erziehungsberechtigte und Veranstalter eingeschlossen).
6.2 Eine Haftung für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von ihren privaten (Wert-)Gegenständen kann nur übernommen werden, wenn diese der Herbergsleitung oder ihrer Vertretung ausdrücklich zur Verwahrung übergeben wurden, es sei denn wir haben den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Auch hier gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
6.3 Für Schäden an Kraftfahrzeugen (einschließlich Inhalt) und Fahrrädern, die sich auf dem Gelände der Jugendherberge WINDROSE befinden, wird nicht gehaftet, sofern der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig durch die Jugendherberge WINDROSE oder deren Mitarbeiter verursacht worden ist.

Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine etwa ungültige Bestimmung nach Möglichkeit durch eine dem mutmaßlichen Willen entsprechende Klausel zu ersetzen.